Versicherungsbüro Mario Di Leone |
Riesterrente - Mehr Geld vom Staat, mehr Rente
RiesterRente Plus heißt Geld vom Staat. Sie bekommen eine hohe Zusatzrente für wenig Eigenbeitrag. Meist 30 - 60% der Beiträge finanziert der Staat. Sichern Sie sich Ihre Zulagen und Steuervorteile.
Die Förderung auf einen Blick
- 154 Euro für Sie
- 154 Euro für Ihren Ehepartner
- 185 Euro für Ihre Kinder (bis 31.12.2007 geboren)
- 300 Euro für Ihre Kinder (ab 2008 geboren)
- 200 Euro einmalig für Berufseinsteiger
(nach dem 01.01.1990 geboren und Vertragsabschluss 2015)
Förderberechtigt:
Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner können die staatliche Förderung erhalten. Von den hohen Zulagen für die RiesterRente Plus profitieren besonders Familien.
Ihre Vorsorge-Vorteile
- Mehr Geld vom Staat - hohe Zulagen plus Steuervorteile
Im Endeffekt lohnt sich die RiesterRente Plus für jeden. Klar - bei einem Förderanteil vom Staat, der für die meisten bei 30-60% liegt. - Mehr Rente - garantiert lebenslang
Sie erhalten Ihre RiesterRente Plus lebenslang. Auch wenn Sie 100 Jahre alt werden. - Mehr Flexibilität - Kapitalauszahlung möglich
Sie können sich bei Rentenbeginn einmalig bis zu 30% des vorhandenen Kapitals auszahlen lassen. Das geförderte Vorsorgekapital kann auch für den Bau, Kauf, Entschuldung oder Umbau zur Barrierereduzierung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Es gelten bestimmte Mindestentnahmebeträge. Bei Teilentnahmen muss ein gefördertes Kapital von 3.000 EUR im Vertrag bleiben. - Mehr Sicherheit - Hartz-IV sicher
Das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen der RiesterRente Plus muss bis zum Rentenbeginn bei Arbeitslosigkeit nicht "verwertet" werden. - Mehr Komfort - durch Ihren einmaligen Zulagen-Dauerauftrag
Ihre staatliche Zulagen beantragen wir für Sie Jahr für Jahr. Einfacher und bequemer geht es nicht. - Mehr Erträge - Steuerfreiheit bis zum Rentenbeginn
Für die Zinseinkünfte fällt keine Abgeltungsteuer an. Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen bzw. die einmalige oder ratierliche Verminderung eines Wohnförderkontos in der Auszahlungsphase versteuern Sie als sonstige Einkünfte zu einem dann meist geringeren Steuerstatz als in Ihrem aktiven Berufsleben (nachgelagerte Besteuerung). - Mehr Vorsorge - im Todesfall ist Ihr Geld nicht verloren
Möglich ist eine Rente an den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder die kindergeldberechtigten Kinder, bzw. eine Übertragung des Vorsorgekapitals auf einen Vertrag des Ehegattens/eingetragenen Lebenspartner.