Versicherungsbüro Mario Di Leone |
Sicheres Einkommen im Krankheitsfall
Ihr Einkommen - Ihre Existenzgrundlage. Wenn die Arbeitskraft plötzlich ausfällt, kommen zu den gesundheitlichen Problemen schnell finanzielle dazu.
Mit unserem Krankentagegeld schließen Sie die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld.
Ihre Vorteile bei der Württembergischen
- Wir zahlen für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
entweder bis die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder Berufsunfähigkeit eintritt. - Krankentagegeld auch während Rehabilitationsmaßnahmen,
nach vorheriger Zusage - Leistung auch bei Schwangerschaft,
wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. - Übergangsgeld bei Teilarbeitsunfähigkeit
Besteht im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen Dauer eine Teilarbeitsunfähigkeit von 50%, zahlen wir ein Übergangsgeld, wenn die teilweise Aufnahme der beruflichen Tätigkeit medizinisch angezeigt ist. - Beginn der Leistungspflicht frei wählbar
Selbstständige und Freiberufler können den Beginn der Leistungspflicht frei wählen (Zahlung ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich; Sondertarif mit Leistung ab dem 43. Tag).
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber:
- volle Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit
- ab der siebten Woche gesetzliches Krankengeld für längstens 72 Wochen
Die Leistungen der Krankenkassen sind unzureichend.
Die finanziellen Probleme beginnen für Arbeitnehmer nach der Lohnfortzahlung. Denn das Krankengeld ist deutlich niedriger als das Nettogehalt:
Nach Abzug von Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beträgt es max. 78% des Nettoeinkommens. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer haben eine noch größere Lücke.
Optimal abgestimmt
Wer Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente bei der Württembergischen abgeschlossen hat, erhält die Leistungen abgestimmt aus einer Hand.